Satzung LEMANN e.V.
§ 2 Vereinszweck
Satzungsauszug (vollständige Satzung s. Anlage)
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
- Der Satzungszweck Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch:
- die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen für Jungen und junge Männer,
- spezielle Angebote für Jungen und junge Männer in verschiedenen Lebenssituationen,
- die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten,
- eine breite Lobbyarbeit und Information der Öffentlichkeit zu jungenspezifischen Themen,
- die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen,
- den fachlichen Austausch zu geschlechtsspezifischer Arbeit.
- Der Satzungszweck Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird verwirklicht insbesondere durch:
- die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und speziellen Angeboten für Männer in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen u.a. zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Männergesundheit,
- die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten,
- eine breite Lobbyarbeit und Information der Öffentlichkeit zu geschlechterspezifischen Themen,
- den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen.
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