Satzung LEMANN e.V.

§ 2 Vereinszweck

Satzungsauszug (vollständige Satzung s. Anlage)

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
  2. Der Satzungszweck Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch:
    • die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen für Jungen und junge Männer,
    • spezielle Angebote für Jungen und junge Männer in verschiedenen Lebenssituationen,
    • die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten,
    • eine breite Lobbyarbeit und Information der Öffentlichkeit zu jungenspezifischen Themen,
    • die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen,
    • den fachlichen Austausch zu geschlechtsspezifischer Arbeit.
  3. Der Satzungszweck Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird verwirklicht insbesondere durch:
    • die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und speziellen Angeboten für Männer in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen u.a. zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Männergesundheit,
    • die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten,
    • eine breite Lobbyarbeit und Information der Öffentlichkeit zu geschlechterspezifischen Themen,
    • den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen.

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